Schülerinnen und Schüler wirken in der Schule in vielen Gremien mit. Dazu gehören unter anderem der Schülerrat und der Schulvorstand.

Die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf Klassenebene durch die Klassenschülerschaft (§ 73 NSchG) sowie durch die gewählten Klassensprecherinnen und Klassensprecher, auf Schulebene durch den Schülerrat (§ 74 NSchG) sowie durch Schülersprecherinnen und Schülersprecher.

Von den Schülervertretungen können alle schulischen Fragen erörtert werden. Sie sind zudem von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören. Schulleitungen und Lehrkräfte haben den Schülervertretungen die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 80 NSchG).

Die Mitwirkung der Schülervertretungen begründet allerdings kein Recht auf Mitbestimmung, sondern beschränkt sich auf die Wahrnehmung von Erörterungs-, Anhörungs- und Informationsrechten. In die Entscheidungsprozesse der Schule sind die Schülerinnen und Schüler durch ihre für den Schul­vorstand und die Konferenzen gewählten Vertreterinnen und Vertreter eingebunden.“

 

Wir sind eure Schülersprecher



Finn Krebstekies 10b  und  Raya Kuwald 10a


     

 

Nikolausaktion 2022

Am Dienstag hat die Oberschule Twist die Weihnachtszeit eingeläutet und   „Nikolaus“ gefeiert. Zwei Nikoläuse sind durch die Schule gegangen und haben sich tolle Vorführungen der einzelnen Klassen angeschaut. Über musikalische Stücke, Tänze und Gedichte bis hin zu selbstgedrehten Videos war alles dabei. Auch die schön geschmückten Klassen haben eine tolle Stimmung erzeugt. Als Belohnung für eine kleine Präsentation haben dann alle Schüler*innen, Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen der Oberschule einen Schokoladennikolaus bekommen.

Danke für die tollen Präsentationen!