Informationen zur Arbeit des Schulvorstandes
Die Entscheidungen in der Schule werden von den
Konferenzen, den Fachgruppe, dem Schulvorstand und der Schulleitung getroffen.
Diese Gremien wir können bei der Erledigung der Aufgaben in der Schule
gleichberechtigt nebeneinander. Sie haben unterschiedliche
Zuständigkeitsbereiche die im Einzelnen durch das niedersächsische Schulgesetz
(NSchG) geregelt ist sind.
Dem Schulvorstand obliegt
die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der
Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des
Schulvorstandes sind in §38a ABS.3 NSchG abschließend festgelegt.
Der Schulvorstand
entscheidet u.a.
·
über den von der
Schulleiterin den Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der
Haushaltsmittel
·
die Zusammenarbeit
mit anderen Schulen
·
Schulpartnerschaften
·
die Ausgestaltung
der Stundentafel
·
Grundsätze für die
Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule
und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Absatz 3 NSchG
Gleichstellungsbeauftragte: Frau Fehrensen
aus dem Schulgesetz: Die Arbeit des Schulvorstandes (bitte
anklicken)